Impressum

Verantwortlich:

Mario Eisen
Möbel, Treppen und mehr ...
Lange Straße 4
37249 Neu-Eichenberg OT Hebenshausen

Kontakt:
Telefon: 05504 9496143
Telefax: 05504 9496144
E-Mail: info@moebelundtreppen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr

 

§1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

 

Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und / oder eine Rechnung erteilt wurde.

 

Die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr…  behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr…  sind ausgeschlossen.

 

Wird die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… im Rahmen eines Werkvertrages für den Kunden tätig, so gilt Verdingungsordnung für Bauleistungen / Teil B (VOB/B) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung als vereinbart. Bei Sonderangeboten gilt der Aktionspreis, solange Vorrat reicht.

 

§ 2 Preise

Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.

 

Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Dekorationsarbeiten, Anschlussarbeiten, Deckleisten und Anpassungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u. a. auch vom Kunden gewünschte Versiegelungsarbeiten zum Baukörper.

 

Die Lieferpreise beschränken sich nur auf Lieferungen für das deutsche Festland.  Frachtkosten für den Transport auf Inseln und in das Ausland werden gesondert berechnet bzw. angegeben.         

 

§ 3 Lieferung

Sämtliche Lieferungen werden beim jeweiligen Transportunternehmen versichert. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

 

Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.

 

Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternahmen schriftlich bestätigen lassen.

 

Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich ein bestimmter Fixtermin vereinbart.

 

Schadenersatzansprüche gegen die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… wegen Nichterfüllung des Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

 

§ 4 Widerrufsrecht

Der Kunde hat die Möglichkeit Ware, ohne Angabe von Gründen, aus unserem aktuellen Angebot innerhalb von 14 Tagen an uns zurückzusenden, soweit er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Dies gilt nur für Fernabsatzverträge gemäß § 312 b BGB. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

          Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:

          Mario Eisen – Möbel, Treppen und mehr…

          Lange Straße 4

          37249 Neu-Eichenberg OT Hebenshausen

 

           Der Widerruf kann online erfolgen an unsere Email-Adresse:

           info@moebelundtreppen.de

 

           oder per Brief an:

          

          Mario Eisen – Möbel, Treppen und mehr…

          Lange Straße 4

         37249 Neu-Eichenberg OT Hebenshausen

 

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen  Leistungen zurückzugewähren.

Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und frei von Rechten Dritter an die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr…  zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Kaufbetragserstattung erfolgt per Überweisung oder Verrechnungscheck, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Rückerhalt mängelfreier, unbeschädigter und vollständiger Ware. Wenn Sie die Ware bereits benutzt haben, sind wir berechtigt, hierfür eine Vergütung zu verlangen. Ferner sind Sie verpflichtet, die Wertminderung zu ersetzen, falls die Ware Gebrauchsspuren aufweist oder durch Sie beschädigt wurde.

 

Das Widerrufsrecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden, es sei denn, die Ware kann nicht als Paket versandt werden. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Bei nichtpaketfähiger Ware genügt zur Wahrung der Frist das rechtzeitige Zusenden des Widerrufverlangens an die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr…  Eine Begründung ist nicht erforderlich; es wäre aber nett, wenn Sie uns den Rücksendegrund nennen.

 

Ein Rückgaberecht und ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

 

Der Kunde, der von seinem Widerrufsrecht (lt. § 312 b BGB) Gebrauch macht, hat der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr…   die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen, soweit der Kunde die Ware nicht ordnungsgemäß zurücksenden kann, weil er die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für sonstige Beschädigungen an der Ware, die der Kunde zu vertreten hat.

 

Unfreie Rücksendungen werden von uns grundsätzlich nicht angenommen.

 

§ 5 Gewährleistung der Schadenersatzansprüche bei Lieferung/Montage

Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem von der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr…nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

Holz ist ein Naturprodukt. Das Holz kann sich durch das vorhandene Raumklima verändern. Massivholz nimmt Raumfeuchte auf und gibt sie wieder ab, Holz lebt und arbeitet. Daher kann es zu Formveränderungen und Risse kommen, die der Verkäufer nicht beeinflussen kann, auch bei ordnungsgemäßer Lagerhaltung und bei Verarbeitung mit einer Holzfeuchtigkeit von ca. 8 % –10%. Deshalb übernimmt der Verkäufer keine Garantie oder Gewährleistung, wenn sich das Holz der Treppen oder anderer Holzprodukte und deren Verbindungen nach Einbau verändern, dies stellt keinen Mangel dar. Schwere Rissbildung, die durch zu dicht an der Holztreppe installierte Heizkörper/Fußbodenheizung o.ä. entstehen, lösen keinen Gewährleistungsanspruch aus, ebenso wegen Abnutzung, Kratzer und Beschädigungen auf der lackierten Oberfläche durch Gebrauch. Die Gütebedingungen für verwendetes Laubschnittholz entsprechenden Vorschriften nach DIN 68 368, Güteklasse II. Auf fachgerechten Holzeinschnitt, korrekten Faserverlauf und sorgfältige Auswahl wird geachtet. Holz ist ein natürlich gewachsenes Material. Farbunterschiede und fest verwachsene Äste kennzeichnen den individuellen Werkstoff und sind nach der o.g. DIN zulässig. Dargestellte Holz- und Treppenmuster dienen nur als Anhaltspunkt, kann der Verkäufer keine Garantie geben bzgl. Holzstruktur und Farbbildung. Bei Holzarbeiten kann auch keine Garantie für Nichteintritt von Bläue, von Verfärbungen oder von Farb- und Maserungsnuancen gegeben werden. 

Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach dem Empfang der Ware vorbehält.

 

Der Kunde hat Veränderungen der örtlichen Situation gegenüber dem Zeitpunkt bei Vertragsabschluss/Aufmaß durch uns unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. Festgestellte und nicht schriftlich mitgeteilte

Veränderungen der örtlichen Situation, die beim Aufmaß nicht erkennbar sind und die Änderungen für die Fertigung betreffen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Der Mehraufwand ( wie z.B. ein zusätzliches Aufmaß, Arbeitszeit und Material) sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten.

 

Teilt der Kunde die Veränderungen der örtlichen Situation nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses/Aufmaß durch uns nicht unaufgefordert schriftlich mit, wird keine Gewähr über die einwandfreie Passgenauigkeit bei der Montage übernommen. Demzufolge besteht auch kein Anspruch auf Nachbesserung.

 

Gewährleistungsansprüche wegen  bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht gemäß § 2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne § 13 BGB ist.

 

Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang.

 

Liegt ein von der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… nach eigener Wahl zu Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… ist jedoch berechtigt, die Art der Gewährleistung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne Nachteile für den Verbraucher bleibt. Die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr…  behebt den Mangel auf ihre Kosten in ihrer Firma. Die evtl. Rücksendung der Ware erfolgt auf Rechnung des Kunden. Unfreie Rücksendungen, bezogen auf die Gewährleistungsansprüche lt. § 5, werden nicht angenommen. Es bleibt der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr…  aber überlassen, ob sie die Mängelbeseitigung von einem anderen, dem Wohnort des Kunden näher gelegenen Fachmann, ausführen lässt. Ist die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… zu dieser Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über einen angemessenen Zeitraum hinaus aus Gründen, die die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzteillieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises ( Minderung) zu verlangen. Nur bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Soweit sich nicht aus Nr. 8 etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden  - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… oder ihre Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

 

Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

Die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… haftet in keiner Weise für Lieferverzögerungen der Hersteller.

Längere Lieferzeiten berechtigen nicht zur Stornierung eines Auftrages oder zu Preisnachlässen.

Für die vom Auftraggeber bereitgestellten und gelieferten Waren und Materialien jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.

Besteht der Auftraggeber auf die Verwendung der Waren oder Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung für die gesamte Leistung.

Bei vorzeitiger Vertragskündigung (z.B. Baustopp) durch den Auftraggeber übernehmen wir keine Garantie und Gewährleistung für die von uns errichteten Anlagen und gelieferten Waren. Schadenersatzansprüche können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.

Die bis Dato erbrachten Leistungen und Lieferungen sind sofort fällig und innerhalb von 4 Tagen auf unser Konto zu überweisen.

 

§ 6 Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

 

Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

 

Es können an die bestellten Waren qualitative Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der gleichen Preislage der bestellten Ware gestellt werden.

 

Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bleiben vorbehalten.

 

Auch handelsübliche für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

 

§ 7 Montage

Die Mitarbeiter der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr…sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des geschlossenen Auftrages hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

 

§ 8 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr…  sind - soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde - unverzüglich im Voraus und ohne Abzug zahlbar.

 

Kommt der Kunde bei Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatzes nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei der ersten Mahnung berechnen wir einen Kostenanteil von 2,50 €, bei weiteren Mahnungen fallen jeweils 5,00 € zusätzlich an. Steht uns ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages zu, so können wir pauschal 20 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Verschiebt ein Kunde einen vereinbarten und von uns bestätigten Liefer/Montagetermin so ist die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… berechtigt die gesamte Restsumme sofort in Rechnung zu stellen. Die gesamte Restsumme ist dann sofort fällig. Für die Einlagerung einer Treppe oder Treppenstufen wird eine Gebühr von 5,10 €/netto pro Kalendertag berechnet. Eine Auslieferung/Montage erfolgt erst dann wenn die Gesamtsumme inklusive der angefallenen Lagergebühren beglichen wurde.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… . Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… gefährdenden Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in der Höhe des zwischen der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… und dem Kunden  vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… ab. Die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… nimmt diese Abtretung an.

 

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Neu-Eichenberg OT Hebenshausen.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… ist Kassel. Dies gilt auch für Klagen der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

§ 12 Rechtserklärung: Copyright & Trademarks

Die Inhalte sowie die Struktur der Webseiten der Firma Mario Eisen - Möbel, Treppen und mehr… sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung und/oder

Vervielfältigung von Informationen oder Daten, dies gilt insbesondere für die Verwendung von Texten, Textteilen, Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung des Herausgebers.

 

§ 13 Trademarks

Firmenzeichen, Firmenlogos, Marken- und Produktnamen, Markenzeichen, Ortsnamen etc., die auf unseren Webseiten genannt werden, können geschützte Marken der jeweiligen Inhaber sein. Sollte ein Webseitenbetreiber oder Inhaber einer Marke mit der Verwendung seines Logos, seiner Marke, der Nennung seines Namens oder der Verlinkung zu seiner Site nicht einverstanden sein, so bitten wir um eine entsprechende E-Mail-Nachricht. Wir werden die entsprechenden Änderungen unverzüglich vornehmen. Wir bestätigen ausdrücklich, dass wir die Rechte Dritter in jeglicher Form respektieren und ein Verstoß unbeabsichtigt ist, so er denn nachgewiesen wird.

 

§ 14 Rechtserklärung: Haftungsausschluss

Der Herausgeber überprüft die Informationen seiner Webseite in regelmäßigen Abständen. Trotz aller gebotenen Sorgfalt können sich Daten zwischenzeitlich verändert haben. Somit wird keine Haftung und /oder Garantie für die Richtigkeit, Aktualität und die Vollständigkeit etc. der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen bzw. gegeben. Gleiches gilt für Webseiten, auf die direkt oder indirekt als Informationsangabe oder mittels Hyperlink verwiesen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Herausgeber und /oder seine Erfüllungsgehilfen für diese Webseiten, die auf Grund einer solchen Information und/oder Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich sind.

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